Allgemeine Geschäftsbedingungen “Warschau-Fahrt”
§1 Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen ELSA-Frankfurt (Oder) e.V., Vereinsregisternummer VR 483 FF am Amtsgericht Frankfurt (Oder) und dem Teilnehmer der „Warschau-Fahrt“ von 26.11.2021 bis 01.12.2021 in Warschau (im Folgenden: „Veranstaltung“).
(2) Die Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Mit Klick auf das Feld „Jetzt kostenpflichtig anmelden“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot gerichtet auf die Teilnahme an der Veranstaltung ab.
(2) Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter kommt ein Vertrag zustande. Der Veranstalter behält sich explizit vor, einen Auswahlprozess durchzuführen und einzelne Anmeldungen ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
(3) Mit dem Absenden dieses Formulars garantiert der Teilnehmer, das Formular in korrekter Weise ausgefüllt zu haben. Der Teilnehmer versichert weiterhin, volljährig zu sein. Falls der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, ist der Veranstalter berechtigt, für einen hierdurch entstehenden Schaden vom Teilnehmer Ersatz zu verlangen.
§ 3 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen.
(2) Der Veranstalter verpflichtet sich weiterhin, den Teilnehmer Restaurants oder andere geeignete Orte vorzuschlagen, an denen dieser Mittag- und Abendessen zu sich nehmen kann.
(3) Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer weiterhin eine Unterkunft in Stadt zur Verfügung.
(4) Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer den Transport von und zum Veranstaltungsort.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltungen auf einen anderen Zeitraum zu verlegen oder komplett abzusagen, sofern außergewöhnliche Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat dies erfordern. In diesem Fall hat der Veranstalter ein vertragliches Rücktrittsrecht. Bereits ausgetauschte Leistungen sind zurück zu gewähren.
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer hat sich während der gesamten Veranstaltung angemessen zu verhalten, insbesondere den Ablauf der Veranstaltung nicht zu behindern, andere Teilnehmer und Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters nicht zu belästigen und Dritte nicht zu gefährden.
(2) Im Falle eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 darf der Veranstalter den Teilnehmer von einzelnen Teilen oder der gesamten Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ausschließen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich an den Veranstalter die Teilnahmegebühr in Höhe von 90 Euro für ELSA-Mitglieder bzw. 100 Euro für Nicht-Mitglieder zu bezahlen. Die Teilnahmegebühr wird sofort nach Zugang der Teilnahmebestätigung fällig. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Veranstalter ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Teilnahmegebühr zu gewähren.
(4) Sollte das Konto des Teilnehmers keine Deckung aufweisen oder ein Einzug aus sonstigen Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, nicht möglich sein, sind die dadurch anfallenden Kosten, insbesondere die Rückbuchungskosten, vom Teilnehmer zu tragen. Der Ausrichter behält sich vor, in einem solchen Fall von dem Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungsleistungen sowie für seine Aufwendungen zu verlangen.
§ 5 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312g II Nr. 9 BGB nicht.
§ 6 Haftung
(1) Der Teilnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an Rechtsgütern des Veranstalters oder Dritten.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, verlorengegangene Gegenstände, Diebstähle oder sonstige Schäden jeglicher Art, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(3) Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Weiterhin haftet der Veranstalter für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens.
§ 7 Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Ausrichter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen erheben und verarbeiten.
§ 8 Corona-Klausel
Der Veranstalter behält sich vor, die Austragung der Warschau-Fahrt aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Restriktionen (insb. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) und den damit verbundenen organisatorischen und logistischen Hindernissen (insb. Bei Raumbuchungschwierigkeiten oder -unmöglichkeit) absagen zu können. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall den eingezogenen Teilnehmerbeitrag zurück.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist Warschau. Die rechtlich relevante Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die vorliegende in deutscher Sprache.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Individualvertragliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.